Der Haupt- und Finanzausschuss ist ein sogenannter "Pflichtausschuss", welcher in jedem Fall vom Stadtrat gebildet werden muss und nimmt die ihm nach der Gemeindeordnung zugewiesenen Aufgaben wahr.
Er hat die Arbeiten aller Ausschüsse aufeinander abzustimmen, sämtliche Angelegenheiten, die der Entscheidung des Rates unterliegen, vorzuberaten und ist zuständig für die Erledigung von Anregungen und Bedenken im Sinne des § 24 der Gemeindeordnung.
Ihm obliegt die Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung gemäß § 61 GO NRW, die Erledigung von Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW, die an den Rat gerichtet sind (Ratspetitionen), die Grundsätze der Öffentlichkeitsarbeit und des Stadtmarketings, die Ausführung des Haushaltsplanes gemäß § 59 Abs. 2 GO NRW, die Genehmigung von Dienstreisen der Rats- und Ausschussmitglieder sowie der Mitglieder von Beiräten, die Genehmigung von Auslandsdienstreisen der stellvertretenden Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister, die Entscheidung über die Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln für die Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Besichtigungsfahrten) der Ausschüsse und deren Kommissionen, die Bestimmung und Änderung von Schulnamen und Straßennamen, die Ausübung der Vorschlagsrechte bei der Besetzung der Schulleitung gem. § 21 a SchVG, die Angelegenheiten, die im Rat verhandelt werden mit Ausnahme von Satzungsbeschlüssen nach DSchG und den Angelegenheiten der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen.
Gesamtsitze: 26
Sitze der CDU-Fraktion: 9
Vorsitzender: Bernd Günther (Bürgermeister)
stellv. Vorsitzender: Ottokar Iven (CDU)
CDU-Sprecherin: Ute Stöcker (CDU)
Andreas Bellin
André Büscher
Christian Caspar
Inge Ganteführ
Ottokar Iven
Wilhelm Nolte
Joachim Sander
Andreas Scherer
Ute Stöcker