Grundstücksgeschäft "Am Hang" in der Champagne

CDU sieht SPD-Führung in der Pficht

Champagne - Die Mettmanner CDU sieht nach wie vor ungeklärte Fragen im Zusammenhang mit den Grundstücksgeschäften eines SPD Ratsherren. Insbesondere ist in keiner Weise nachvollziehbar, dass sich die SPD auf eine formalrechtliche Position zurückzieht und keine weitergehenden Konsequenzen zieht.

 

Grundsätzlich ist der Verkauf von nicht benötigten Kleingrundstücken aus städtischem Besitz an die betroffenen Anwohner zu befürworten und entspricht einer breiten politischen Mehrheit im Rat der Stadt Mettmann. Den meisten dieser Grundstücke ist gemein, dass sie, obwohl sie für die Stadt keinerlei Wert mehr haben, den städtischen Haushalt durch Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten belasten. Deshalb war es folgerichtig, dass der Rat beschlossen hat, solche Grundstücke, soweit wie möglich an Anlieger zu verkaufen. Trotz günstiger Preisgestaltung ist die Veräußerung für die Stadt oft schwierig und langwierig. Hier lautet dann die Devise: „Nutzen für die Bürger- der Preis ist zweitrangig“. Durch die eingesparten Unterhaltungskosten ist dieses Vorgehen auch aus Sicht des städtischen Haushaltes richtig.

 

 

Gemeinwohlverpflichtung vernachlässigt

 

Der Ratsherr der SPD, der aufgrund seiner persönlichen Betroffenheit sehr wohl darum wusste, dass die Stadt bei den jetzt veräußerten Grundstücken dabei war, öffentliches Eigentum unter tatsächlichem Wert zu veräußern, hat seiner Gemeinwohlverpflichtung und seinem Eid als Ratsherr nicht entsprochen. Ihm war bekannt, dass die Grundstücke an die Anlieger verkauft werden sollten, um die Parkplatzsituation zu entschärfen, nicht aber, wie bei ihm geschehen, um damit ein Renditeobjekt zu betreiben. Die Stadt hätte hier in der Folge entweder einen wesentlich höheren Preis erzielen müssen oder auch zu einer anderen Entscheidung wie der Ausweisung zusätzlichen öffentlichen Parkraumes kommen können. 

 

Wir haben keinen Zweifel daran, dass die Veräußerung der Grundstücke durch die Stadt in Anlehnung an die Bodenrichtwerte erfolgt ist. Hätte jedoch z.B. ein Interessenbekundungsverfahren im Vorfeld stattgefunden, wäre eine wesentlich höhere Preisfindung zu erwarten gewesen. Der ansonsten übliche Vergleich mit historischen Verkaufspreisen ist bei einem zwischenzeitlich erst knapp gewordenen Gut wie Parkraum nicht zutreffend.

Die besondere Situation der Grundstücke Am Hang hätte allen Beteiligten im Vorfeld auffallen können- sowohl der handelnden Politik als auch der ausführenden Verwaltung- ist es aber nicht. Insoweit kann man daraus auch niemandem einen Vorwurf machen.

 

Dem Einzigen, dem dieser Umstand sehr wohl aufgefallen ist, ist der betroffene SPD Ratsherr. 

 

Anstatt auf die bevorstehende Fehlentscheidung hinzuweisen, die sicherlich so nicht getroffen worden wäre, wenn den anderen Ausschussmitgliedern die Umstände bekannt gewesen wären, hielt sich der SPD Ratsherr bedeckt und hat sich nur an der Abstimmung enthalten. Dabei konnte er darauf vertrauen, dass seine Enthaltung keinen Einfluss auf den Ausgang der Abstimmung haben würde. Offenbar direkt im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Entscheidung über den Verkauf ist er dann an die Stadt herangetreten und hat das Grundstück zum niedrigen Preis erworben.

 

 

Keine juristischen Konsequenzen, aber politische

 

Selbst wenn die formal juristische Prüfung durch die Stadtverwaltung ergeben hat, dass aus diesem Handeln keine juristischen Konsequenzen zu ziehen sind, hält die CDU ein solches Vorgehen durch politische Entscheidungsträger für unakzeptabel. Bisher war es immer gute Sitte, dass Ratsmitglieder im Zweifel geschäftliche Beziehungen mit der Stadt nicht eingegangen sind, wenn sich hierdurch ein zweifelhaftes Bild für den Bürger ergeben könnte. Neben ihrem ehrenamtlichen Einsatz für die Allgemeinheit bringen die Beteiligten damit nicht selten persönliche „Sonderopfer“, die rein formaljuristisch eigentlich vollkommen unnötig sind. Dennoch befördern sie dadurch das hohe Ansehen und die Anerkennung des ehrenamtlichen Einsatzes den die Kommunalpolitik für Mettmann bewirkt. Das Verhalten des SPD Ratsherren widerspricht dieser Praxis diametral. So ist der Eindruck unvermeidbar, dass er erst durch sein kommunalpolitisches Amt an den nun erlangten Vorteil herangekommen ist.

 

Aus Sicht der CDU ist es nicht nachzuvollziehen, dass die SPD dieses Vorgehen billigt und den Ratsherren bzw. Käufer als Leidtragenden der städtischen Verkaufpraxis darstellt. Eigentlich müsste sich die SPD dieselben Fragen stellen wie die betroffenen Anwohnern bzw. die Öffentlichkeit.

 

Die CDU wird weiter alles daran setzen, den Sachverhalt aufzuklären und die SPD dabei nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Solche zweifelhaften Praktiken, mit der Behauptung gut zu heißen, dass alles nach Recht und Gesetz gelaufen ist, kann nicht hingenommen werden. Der Ratsherr hätte auch von sich aus gut daran getan, in seinem Wohngebiet und Wahlkreis den Verkauf der Grundstücke bekannt zu machen.

 

 

Fachbereichsleiter der Stadt entlastet

 

In den letzten Wochen wurde durch den Bürgermeister und die Verwaltung der Stadt Mettmann geprüft, ob ein Zusammenhang zwischen dem getätigten Grundstücksverkauf an das SPD-Ratsmiglied und dem zuständigen Fachbereichsleiter in diesem Verfahren, bestand.

 

Als Ergebnis kann hier festgehalten werden, dass lediglich die Änderung des Bebauungsplans, sowie dessen vorbereitende Ausführungen durch den Fachbereich durchgeführt wurden.

Der Fachbereichsleiter ist somit entlastet.

 

 

 

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