Auf Einladung des CDU-Stadtverbandes Mettmann war der Landtagsabgeordnete Harald Giebels bei einem Stammtisch zu dem Thema „Sicherungsverwahrung – Geht nun Täterschutz vor Opferschutz?“ in der Kreisstadt. Harald Giebels, Rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, berichtete über die gesetzlichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung und gab einen Überblick über die hierzu neueste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.
In lockerer Runde im Biergarten des Stadtwaldhauses diskutierten die Teilnehmer über die Herausforderungen im Umgang mit Sicherungsverwahrten. Einhellig wurden höhere Strafen für Sexual- und Tötungsdelikte gefordert; hierfür müsste der Bundesgesetzgeber die entsprechenden Strafrahmen im Strafgesetz- buch ändern. Einig waren sich die Anwesenden, dass man in der breiten Diskussion über Sicherungsverwahrte den Schutz der Opfer dieser Täter nicht vernachlässigen sollte.
Harald Giebels: „Es ist gut, dass die CDU im Mettmann dieses wichtige Thema aufgegriffen hat. Sicherungsverwahrte, die weder einsichtswillig noch therapiefähig sind, müssen zum Schutz der Bevölkerung in geschlossenen Einrichtungen untergebracht und dort begleitet werden. Zugleich müssen Opfer von Verbrechen unterstützt werden; die Opferschutzorganisation ‚Weißer Ring‘ im Kreis Mettmann unter Vorsitz von Herrn Frank Bons, leistet hierbei eine hervorragende Arbeit. Für mich gilt ganz klar: Opferschutz geht vor Täterschutz!“