Anlässlich der heutigen Pressekonferenz mit Justizminister Kutschaty zur Vorstellung der Strafverfolgungsstatistik NRW 2010 erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Peter Biesenbach, und der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Harald Giebels:
„Die Ergebnisse belegen die erfolgreiche Arbeit von Justizministerin Roswitha-Müller Piepenkötter von 2005 bis 2010. Besonders erfreulich ist der Rückgang bei den wegen Gewaltdelikten verurteilten Jugendlichen. Zu Recht hat Minister Kutschaty in diesem Zusammenhang betont, dass die zahlreichen Präventionsmaßnahmen in den letzten Jahren zur Verringerung der Jugendkriminalität beigetragen haben und eine Ausweitung der unter Müller-Piepenkötter ins Leben gerufenen Modellprojekte ‚Haus des Jugendrechts‘ und ‚Staatsanwalt für den Ort‘ angekündigt.
Bleibt zu hoffen, dass Minister Kutschaty die richtigen Lehren aus der Strafverfolgungsstatistik zieht und in Sachen Drogenpolitik den erfolgreichen Weg seiner Vorgängerin fortsetzt. Nachdem Müller-Piepenkötter im Jahr 2007 die Grenzen für straflosen Eigenbesitz bei Cannabis gesenkt und bei harten Drogen ganz gestrichen hat, ist die Zahl der Verurteilten von 2008 bis 2010 um 14,4 Prozent gesunken. Die Staatsanwaltschaften verzeichneten im gleichen Zeitraum sogar 17,6 Prozent weniger Eingänge an Betäubungsmittel-Verfahren. Diese Zahlen belegen eindeutig den Abschreckungseffekt scharfer Eigenbedarfsgrenzen. Vor diesem Hintergrund sollte Minister Kutschaty die kürzlich beschlossene Anhebung der Eigenbedarfsgrenzen dringend revidieren.
Dass der Minister die Zunahme der Unternehmensgeldbußen von 1,7 auf über 44,7 Millionen Euro besonders hervorhebt, ist der Versuch, der rot-grünen Minderheitsregierung ein wenig justizpolitisches Profil zu verleihen. Diese Steigerung ist auf eine Verbandsgeldbuße zurückzuführen, die 2010 in einem einzigen Steuerstrafverfahren der Staatsanwaltschaft Bochum in Höhe von über 44 Millionen Euro gegen eine Bank in Lichtenstein verhängt worden ist. Dass dieses Vermögen abgeschöpft werden konnte ist zweifellos erfreulich, taugt aber nicht als eine Erfolgsmeldung für rot-grüne Rechtspolitik.“