Schulkonsens ist großer Erfolg für Nordrhein-Westfalen

Durchbruch im "Schulstreit"

Der heute erreichte Schulkonsens ist ein großer Erfolg für NRW. Damit haben wir Verlässlichkeit für Schüler, Eltern und Lehrer bis zum Jahr 2023 geschaffen. Inhaltlich haben wir ein Ergebnis erreicht, das wir mit voller Überzeugung vertreten können und das unsere Handschrift deutlich trägt.

 

Wir möchten Ihnen die wichtigsten Punkte der Vereinbarung vorstellen:

  1. Das bewährte gegliederte Schulsystem ist politisch gesichert und wird in der Landesverfassung verankert.
  2. Keine Schulform wird abgeschafft.
  3. Die Einheitsschule wird es nicht geben.
  4. Auch die Gemeinschaftsschule kommt nicht, und zwar weder als „Name“ noch als „Inhalt“. (Die 12 bereits genehmigten Gemeinschaftsschulen haben Bestand.)
  5. Wir haben uns auf eine neue Schulform verständigt: die „Sekundarschule“.
    • Die Sekundarschule hat keine Oberstufe. Damit stellt sie keine Konkurrenz zum Gymnasium dar und grenzt sich auch von dem eigenständigen Profil der Realschulen klar ab.
    • Die Sekundarschule ermöglicht eine flexible Reaktion der Kommunen auf sinkende Schülerzahlen. Der Unterricht erfolgt in den Klassen 5 und 6 gemeinschaftlich und differenzierend. Ab Klasse 7 kann die Schule kooperativ, integriert oder teilintegriert geführt werden. Sie ist grundsätzlich ab einer Dreizügigkeit, unter bestimmten Bedingungen jedoch bereits zweizügig genehmigungsfähig.
    • Die Sekundarschule wird von dem jeweiligen Schulträger unter Einbindung der Schulkonferenzen und in Abstimmung mit gegebenenfalls betroffenen benachbarten Schulträgern beschlossen.
    • Der Unterricht erfolgt ab Klasse 5 nach den Lehrplänen von Gesamtschule und Realschule. So ist gewährleistet, dass auch – aber nicht nur – gymnasiale Standards angeboten werden. (zweite Fremdsprache in Klasse 6 fakultativ, ein weiteres Angebot für die zweite Fremdsprache ab Klasse 8)
    • Die Sekundarschule wird in der Regel als Ganztagsschule geführt.
  6. Keine Schulform wird gegenüber einer anderen grundsätzlich bevorzugt oder benachteiligt.
  7. Um dem Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“ gerecht zu werden, sollen kleine wohnortnahe Grundschulstandorte möglichst erhalten bleiben, gegebenenfalls als Teilstandorte.

Damit ist mindestens bis zum Jahr 2023 eine Schulstruktur gesichert, die die individuelle Förderung jedes Kindes in einem differenzierten Schulsystem gewährleistet, ein bedarfsgerechtes Angebot auch im Hinblick auf sinkende Schülerzahlen schafft und ein wohnortnahes und damit kindgerechtes Schulangebot sichert.

Dies ist ein wirklich schöner Erfolg zum Beginn der Ferien.

 

Termine

Do, 28. Feb 2012, 17:00 h

Jugendhilfeausschuss

Rathaus, Mettmann

 

Di, 28. Feb 2012, 17:00 h

Sportausschuss

Rathaus, Mettmann

 

Do, 1. Mrz 2012, 17:00 h

Schulausschuss

Rathaus, Mettmann

 

Di, 6. Mrz 2012, 16:00 h

Rat der Stadt Mettmann

Rathaus, Mettmann

 

Mi, 14. Mrz 2012, 17:00 h

Bauausschuss

Rathaus, Mettmann

 

Di, 20. Mrz 2012, 17:00 h

Verkehrsausschuss

Rathaus, Mettmann

 

Do, 29. Mrz 2012, 17:00 h

Integrationsrat

Rathaus, Mettmann

 

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